Sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind (z. B. Gutachter/Sachverständiger oder bevollmächtigte Person), ist für die Antragstellung eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers erforderlich. Die Vollmacht ist mit der Antragstellung hochzuladen. Ohne Vorlage der erforderlichen Vollmacht ist eine Antragstellung nicht möglich.
Bei nicht vorhandenem Stichtag bitte das aktuelle Datum eintragen.
Bitte laden Sie hier die Vollmacht des Eigentümers hoch.
Die Vollmacht ist nur erforderlich, wenn Sie den Antrag nicht als Eigentümer stellen.